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Reiserücktrittskosten-Versicherung

R E I S E R Ü C K T R I T T S K O S T E N - V E R S I C H E R U N G 

Viele Reisen werden gut 1 Jahr im voraus fest gebucht. Zur Kostenreduktion werden besonders die Flugtickets zu günstigen Preisen festgebucht. Und wenn die Tochter zwei Wochen vor Reisebeginn erkrankt? Dann verfällt der Reisepreis bei Nichtnutzung oder ist mit hohen Stornokosten belegt, je näher das Abflugdatum.

Welche Schadensfälle bei der Reiserücktrittskostenversicherung versichert sind:
- Reise wird nicht angetreten bzw. abgebrochen, weil der Versicherte (und seine direkten Angehörigen, wenn diese mitversichert sind) verstorben ist, einen Unfall erlitten hat oder unerwartetet schwer erkranktist

- Schäden am Eigentum des Versicherten aufgrund von Naturgewalten (Feuer) oder strafbaren Taten (Einbruch, Diebstahl, Raub)

- unerwartete betriebliche Kündigung des Reisenden – oder der Mitversicherten

- noch unbekannte Risiko-Schwangerschaft bei der Reisebuchung

- Krankheiten infolge von Reiseimpfungen

Mit Mehrprämie sind auch Krankheiten auf Segeltörns mitversichert
Diese Risiken lassen sich für kleines Geld mit einer Reiserücktrittskosten-Versicherung abdecken. Die Prämien liegen zwischen 30 und 40 Euro.

Wichtig ist , die Stornierung einer Reise sofort der Reiserücktritts-Versicherung zu melden, sonst verliert man möglicherweise die Erstattungsansprüche.

Besonders günstig sind Jahresversicherungen.

Im Reiserechts-Register wird zur Rechtsprechung zur Reiserücktrittskosten-Versicherung informiert.