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Reisevertrag

Nach der EU-Verordnung VO 2111/05 besteht die die Verpflichtung des Veranstalters, den Reisenden über den Namen der ausführenden Fluggesellschaft für alle Beförderungsleistungen auf dem Hin- und Rückflug vor Vertragsschluss zu informieren, sofern die Fluggesellschaft vor Vertragsschluss feststeht.



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