Anforderungen an Reisevermittler | Kerosin Vorbehalt  

Haftungsausschluß

Klauseln, die in der Reiseauschreibung und -bestätigung die Beförderungsleistungen, Flüge ausdrücklich als Fremdleistungen bezeichnen, sind unwirksam. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, Flüge, die Teil einer Gesamtreiseleistung sind, in eigener Verantwortung zu erbringen. (BGH X ZR 244/02)




Impressum Kontakt Information AGB Widerrufsrecht Haftungsausschluss Datenschutz Hilfe Download