Startseite Reiserecht Montrealer Übereinkommen Verordnung (EU) 261/2004 Verordnung (EU) 1107/2006 Reisevermittlungsvertrag Luftverkehrsrecht Bahnreisen Schiffsreisen Reiseversicherungen Reiserecht-Urteile Reisemängel AnwaltFragen Reiseschiedstelle Anwaltsuche Literatur Für Anwälte Newsletter Sitemap

Luftverkehrsrecht:
Rechtsvorschriften des Luftverkehrsrecht


Allgemein:
Impressum
Kontakt
Information
AGB
Widerrufsrecht
Haftungsausschluss
Datenschutz
Hilfe
Download


Sturz im Terminal

Sturz im Terminal

Fluggesellschaft haftet nicht für Sturz im Terminal
Stürzt ein Passagier in einem Abfertigungsgebäude eines Flughafens kann die Airline, bei der der Passagier den Flug gebucht hatte, nicht dafür haftbar gemacht werden, da der Sturz keine luftfahrttypische Gefahr realisiert , wie z.B. beim Sturz auf einer Gangway-Treppe (AG Frankfurt 29 C 2484/04-69


Stornierung | Thrombose und Langstrecken