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Höhere Gewalt

Höhere Gewalt

Bei Höherer Gewalt beseht kein Anspruch auf Ersatzbeförderung

Fällt ein Linienflug wegen höherer Gewalt (Schneefall) aus, können sich Passagiere von der Airline nicht die Kosten für Ersatztickets erstatten lassen. Da es sich bei einem Linienflug um ein Fixgeschäft handelt, entfällt der Beförderungsanspruch (AG Simmern 3 C 687/04).


Handgepäck | Keinen Anspruch auf einen Babykorb